Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.04.2020 GR/175/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Anwesend: 17, Ja: 17, Nein: 0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bürgermeister Kressirer informiert den Gemeinderat, dass die Staatliche Rechnungs-prüfungsstelle des Landratsamtes Erding die überörtliche Prüfung der Kasse sowie der Jahresrechnungen 2017 und 2018 in der Zeit vom 22.10.2019 bis 22.11.2019 (mit Unterbrechungen) durchgeführt hat. Der Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle ist in die Oberpunkte „Erledigung frühere Prüfungsfeststellungen“ und „Einzelfeststellungen“ gegliedert. Bürgermeister Kressirer erläutert die einzelnen Prüfungsbemerkungen.
Fehlende Anlagen zu den Jahresrechnungen
Der Jahresrechnung wären künftig folgende Unterlagen beizufügen:
- Vermögensübersicht
- Rücklagenübersichten
- Schuldenübersichten
- Rechenschaftsberichte
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass Rücklagenübersichten, Schuldenübersichten und Rechenschaftsberichte bereits für das Jahr 2019 erstellt wurden. Der Umfang der Vermögensübersicht muss noch mit dem Prüfer geklärt werden, da die im Bericht angegebene Anlage 19 nicht verfügbar ist.
Beschluss:
Den Jahresrechnungen werden künftig Vermögensübersichten, Rücklagenübersichten, Schuldenübersichten und Rechenschaftsberichte beigelegt.
Anwesend 17Â :Â Ja
17Â :Â
Nein 0Â |
Dienstanweisungen im Bauhof
Allgemein wäre von der Verwaltung festzustellen für welche allgemeinen und speziellen Aufgabenbereiche Handlungsanweisungen (Dienstanweisungen) zu erstellen sind und diese dann ausarbeitet.
Beschluss:
Die Dienstanweisungen für den Bauhof sollen überarbeitet werden.
Anwesend 17Â :Â Ja
17Â :Â
Nein 0Â |
Dokumentation über Straßenkontrolle des Bauhofs
Das Erfordernis zur Streckenkontrolle entsteht für die Gemeinde im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge (§ 823 BGB).
Die Gemeinde Finsing führt Streckenkontrollen durch und diese werden auch dokumentiert. In einem Gespräch mit dem staatlichen Rechnungsprüfer wurde der Maßstab der erforderlichen Kontrollen dargelegt, da es keine Gefährdungsbeurteilung gibt. Hier wären alle Straßen, Radwege, Gehwege, Plätze, usw. aufzuführen und nach ihrer Gefährdung zu beurteilen um die Häufigkeit des Kontrollintervalls und dessen Dokumentation festzulegen.
Hier besteht Handlungsbedarf das nötige Konzept durch die Verwaltung zu erarbeiten (Straßenplan, Dienstanweisung, Kontrollnachweis (Muster, usw.) um eventuell entstehende Schadensersatzansprüche gegenüber der Gemeinde abzuwenden.
Beschluss:
Die Dokumentationen sollen verbessert werden.
Anwesend 17Â :Â Ja
16Â :Â
Nein 1Â |
Dokumentation über Straßenbaumbegutachtung des Bauhofs
Als Rechtsgrundlage ist die Straßenverkehrssicherungspflicht als Ausgangspunkt zu sehen. So hat ein Grundstücksbesitzer dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht, somit trägt er die Verkehrssicherungspflicht in Verbindung mit § 823 BGB. Die Begutachtung von Straßenbäumen wäre nachvollziehbar zu dokumentieren und dessen Bestand zu erfassen. Um eine effiziente Kontrolle durchführen zu können ist eine lückenlose Erfassung der Straßenbäume (u.U. Parks, usw.), denn nur dann kann eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Über die Häufigkeit von Baumkontrollen gibt es viele unterschiedliche Aussagen. Gemäß herrschender Rechtsprechung wären zwei Kontrollen im Jahr ausreichend (im belaubten und unbelaubten Zustand), der Bundesgerichtshof macht aber auch die Häufigkeit der Kontrollen vom Alter, Zustand und Standort des Baums abhängig.
Hier wäre von der Verwaltung das nötige Konzept (Baumkataster, Kontrollnachweis, Dienstanweisung, usw.) zu erarbeiten.
Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass der Bauhof die Baumkontrolle zweimal im Jahr (im belaubten und unbelaubten Zustand) durchführt. Um der geforderten verbesserten Dokumentation nachzukommen sollte jeder zu prüfende Baum im Geoinformationssystem digitalisiert werden. Mithilfe eines Modules für die Baumkontrolle kann dann der Zustand jedes einzelnen Baumes dokumentiert werden.
Beschluss:
Die Dokumentation über die Straßenbaumbegutachtung soll mit dem Riwa-Gis-Modul Baumkontrolle verbessert werden.
Anwesend 17Â :Â Ja
15Â :Â
Nein 2Â |
Dokumentation über Spielplatzbegutachtung des Bauhofs
Für die Verkehrssicherheit bei Spielplätzen ist die rechtliche Grundlage § 823 BGB.
Neben der vorgeschriebenen Hauptinspektion alle 12 Monate ist eine Operative Inspektion alle 1 bis 3 Monate und eine visuelle Routine-Inspektion alle 1 bis 14 Tage durchzuführen. Diese Kontrollen müssen dokumentiert werden und mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Hierfür wäre von der Verwaltung das nötige Konzept (Spielplatzmanagement, Kontrollnachweis, Dienstanweisung, usw.) zu erarbeiten.
Bürgermeister Kressirer teilt mit, dass die Operative Inspektion und die Routine-Inspektionen regelmäßig vom Bauhof durchgeführt werden. Die Dokumentation dieser Prüfungen ist auszubauen, sodass sie den Anforderungen der staatlichen Rechnungsprüfung nachkommt. Hierzu kann ein weiteres Modul beim Riwa-Gis beschafft werden.
Beschluss:
Die Dokumentation über Spielplatzbegutachtung soll mit dem Riwa-Gis-Modul Spielplatzkontrolle verbessert werden.
Anwesend 17Â :Â Ja
17Â :Â
Nein 0Â |
Bestandsverzeichnis des Bauhofs
Der Bauhof führt kein Bestandsverzeichnis über seine Vermögensgegenstände. Zur Führung eines Bestandsverzeichnisses wird von Seiten der staatlichen Rechnungsprüfung geraten, um zumindest einmal jährlich den vorhandenen Bestand in Form einer Inventur überprüfen zu können. Hier wäre von der Verwaltung festzulegen, ab welchen Geldbetrag Vermögen zu erfassen ist und in welcher Form ein Bestandsverzeichnis zu führen ist.
Bürgermeister Kressirer schlägt vor ab einem Geldbetrag von 810 € netto (Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter) ein Bestandsverzeichnis zu führen.
Beschluss:
Für den Bauhof soll ein Bestandsverzeichnis mit Anschaffungen ab einem Nettowert von 810,00 € geführt werden.