Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.04.2020 GR/175/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Anwesend: 17, Ja: 16, Nein: 1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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In den Baugebieten
âKieshĂŒgel, Eicherlohâ und âZiegler-LĂ€rchenweg, Neufinsingâ gab es immer wieder
Beschwerden bezĂŒglich der Parksituation. Der Gemeinderat hat deshalb den
Bauausschuss beauftragt, ein Konzept zu entwerfen, die Parkprobleme zu beheben.
In mehreren Sitzungen hat sich der Bauausschuss beraten.
BĂŒrgermeister Max
Kressirer erlÀutert dem Gemeinderat das Konzept anhand von LageplÀnen, die den
Mitgliedern vorab zur VerfĂŒgung gestellt wurden. Der Bauausschuss empfiehlt
Haltverbotszonen, in denen das Parken nur in gekennzeichneten FlÀchen erlaubt
ist, zu erlassen. Um den erforderlichen Stellplatzbedarf im öffentlichen
StraĂenraum zu gewĂ€hrleisten sind StellplĂ€tze auf der Fahrbahn zu markieren. Die
PlĂ€ne sind fĂŒr die Ăffentlichkeit auf der Homepage einzusehen.
Im Gemeinderat entsteht eine Diskussion. Es wird bemĂ€ngelt, dass im Bereich EichenstraĂe 21-25 keine StellplĂ€tze vorgesehen sind.
Der BĂŒrgermeister erlĂ€utert, dass der Wendehammer durch parkende Fahrzeuge soweit eingeengt wird, dass er seine Funktion als Wendemöglichkeit fĂŒr MĂŒllfahrzeuge und Rettungsdienste verliert. Die StichstraĂe, die zu dem Wendehammer fĂŒhrt, weist nicht mehr die erforderliche Fahrbahnbreite von mindestens 3 m auf, wenn dort Fahrzeuge abgestellt werden. Das Gleiche gilt fĂŒr den Wendehammer bei den GrundstĂŒcken EichenstraĂe 10 bis 10c.
Um die Haltverbotszonen konsequent umzusetzen, empfiehlt der Bauausschuss, die Stundenanzahl der ParkraumĂŒberwachung beim Zweckverband zur VerkehrsĂŒberwachung SĂŒdostbayern von aktuell 4 auf 16 Stunden im Monat zu erhöhen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschlieĂt, Halteverbotszonen in den Baugebieten âKieshĂŒgel, Eicherlohâ und âZiegler-LĂ€rchenweg, Neufinsingâ gemÀà dem Vorschlag des Bauausschusses zu erlassen. Das Parken in gekennzeichneten FlĂ€chen wird erlaubt. Zu diesem Zweck sind gemÀà den vorgestellten PlĂ€nen zusĂ€tzliche StellplĂ€tze auf der Fahrbahn zu markieren und an allen Zufahrten zu den Baugebieten die Zeichen 290.1-40 mit dem Zusatzzeichen 1053-30 aufzustellen.
Die Ăberwachung des ruhenden Verkehrs ĂŒber den Zweckverband zur kommunalen VerkehrsĂŒberwachung SĂŒdostbayern soll mindestens fĂŒr 6 Monate auf 16 Stunden erhöht werden.