Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.04.2020 BA/084/2020 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Anwesend: 8, Ja: 8, Nein: 0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bürgermeister Kressirer erläutert den Bauantrag. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus dem § 34 BauGB (Innenbereich).
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.