Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.09.2016 GR/074/2016 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Abstimmung: | Anwesend: 17, Ja: 17, Nein: 0 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Der Gemeinderat hat beschlossen, die Wohnung im Bürgerhaus Finsing, Neufinsinger Straße 9 nicht mehr zu vermieten sondern zur kurzfristigen Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
Die Gemeinde Finsing benötigt zur Regelung der Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Neufinsinger Straße 9, 85464 Finsing eine Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung. Den Mitgliedern des Gemeinderats wurde ein Entwurf der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Finsing zur Verfügung gestellt. Auf ein Verlesen der Satzung wird deshalb verzichtet. Von Seiten des Gemeinderates werden keine Fragen oder Anregungen vorgebracht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Finsing in der vorgelegten Fassung zu erlassen.
Der Satzungstext wird Bestandteil des Protokolls und ist diesem beizulegen.